Die Sozialcharta der DKB Immobilien AG-Gruppe

Umfangreiche Schutzvorschriften für Mieter

Im Vergleich zu Regelungen anderer Wohnungsunternehmen gehört die
DKB-Sozialcharta zu den umfangreichsten deutschen Schutzvorschriften für Mieterinnen und Mieter.

Unter anderem verpflichtet sie sich mit ihren deutschlandweit tätigen Wohnungsgesellschaften

  • zum Verbot von Luxusmodernisierungen und Eigenbedarfskündigungen,
  • zum lebenslangen Wohnrecht für über 60-Jährige und Behinderte und Schwerbeschädigte,
  • zur Beachtung der Mietspiegel als Obergrenze für Mietanpassungen bei bestehenden Mietverhältnissen und
  • zum Vorrang von Wohnungsverkäufen an Mieterinnen und Mieter.

Verhandlungssicherheit für Kommunen

Die erweiterten Selbstverpflichtungen aus der DKB-Sozialcharta gelten für alle Bestandsimmobilien und Immobilienankäufe der DKB Immobilien AG-Gruppe. Insbesondere für die kommunalen Entscheidungsträger stellen sie eine wichtige Verhandlungssicherheit bei beabsichtigten Wohnungsverkäufen dar.